GELO Holzwerke Weißenstadt> Produkte> KVH® Konstruktionsvollholz> Kennzeichnung
 [Standardversion laden]  [Empfehlung versenden]

Kennzeichnung von KVH®

Für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Gebäuden dürfen entsprechend § 20 MBO baurechtlich relevante Bauprodukte nur verwendet werden, wenn sie "auf Grund des Übereinstimmungsnachweises nach § 24 MBO das Ü-Zeichen tragen".

Für Bauschnittholz bedeutet das:
Wenn nicht gekennzeichnete Produkte verwendet werden, beispielsweise nasses oder halbtrockenes Holz, das gemäß DIN 4074-1 (Ausgabe 2003) nicht vollständig sortiert werden kann, liegt ein Verstoß gegen die Bauordnungen vor.

Die Ü-Zeichen für Konstruktionsvollholz ohne und mit Keilzinkungen sind im obigen Bild dargestellt. Sie basieren auf einer ständigen Produktionskontrolle mit Fremdüberwachung.

PEFC Zertifiziert

Spanerlinie

Seitenware separieren

Sehen Sie die Arbeitsweise der GELO hightech Spanerlinie in Aktion …

 [Standardversion laden]  [Empfehlung versenden]