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GELO Holzwerke Weißenstadt> Produkte> KVH® Konstruktionsvollholz> Kennzeichnung
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Kennzeichnung von KVH®

Für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Gebäuden dürfen entsprechend § 20 MBO baurechtlich relevante Bauprodukte nur verwendet werden, wenn sie "auf Grund des Übereinstimmungsnachweises nach § 24 MBO das Ü-Zeichen tragen".

Für Bauschnittholz bedeutet das:
Wenn nicht gekennzeichnete Produkte verwendet werden, beispielsweise nasses oder halbtrockenes Holz, das gemäß DIN 4074-1 (Ausgabe 2003) nicht vollständig sortiert werden kann, liegt ein Verstoß gegen die Bauordnungen vor.

Die Ü-Zeichen für Konstruktionsvollholz ohne und mit Keilzinkungen sind im obigen Bild dargestellt. Sie basieren auf einer ständigen Produktionskontrolle mit Fremdüberwachung.

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